Schwerpunkte
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Aus den Angaben zu meinem beruflichen Werdegang ersehen Sie, dass ich viele Jahre tätig war
  1. als Richter in Zivil- und Strafsachen,
  2. als Staatsanwalt,
  3. als Referent des Verfassungsgerichtshofs
  4. und insgesamt 17 Jahre als Ministerialbeamter in den Bereichen öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht, zuletzt 15 Jahre als Leiter der Strafrechtsabteilung - später Abteilung für Strafrecht und Zivilrecht - im Sächsischen Staatsministerium der Justiz mit umfassenden Zuständigkeiten für die gesamte Bandbreite dieses Aufgabenbereichs.
Diese langjährigen, umfangreichen und intensiven Erfahrungen in zivilrechtlichen, strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen (vor allem beamten- und richterrechtlichen) und verfassungsrechtlichen Angelegenheiten kommen Ihnen bei meiner Vertretung in den genannten Rechtsgebieten zugute. Das gilt insbesondere für das Strafrecht, das schon während der beruflichen Tätigkeit im Staatsdienst den Tätigkeitsschwerpunkt gebildet hat; auch meine Veröffentlichungen befassen sich überwiegend mit strafrechtlichen Themen.

Einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit sehe ich im Übrigen gerade darin, dass ich nicht nur über umfangreiche Erfahrungen mit all diesen Rechtsgebieten verfüge, sondern auch mit dem Zusammenspiel und den Wechselwirkungen dieser oftmals ineinandergreifenden Rechtsgebiete vertraut bin. Ich bin deshalb in besonderem Maße darin geschult, über die Grenzen der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit hinaus Zusammenhänge zu erkennen und im Sinne meiner Mandanten zur Geltung zu bringen.

Wenn diese besonderen Qualifikationen für Sie und Ihren Fall von Bedeutung sind, biete ich Ihnen gern meine anwaltliche Unterstützung an.

Einen Gesprächstermin vereinbaren Sie am besten per Email ([email protected] ).